Antrag Einwegkunststofffondsgesetz

An den Bürgermeister
Herrn Dr. Bert Honsel
Rahden 

Rahden, 05. Oktober 2023

Sehr geehrter Herr Dr. Honsel,

zur Beratung und Beschlussfassung im Umweltausschuss und bei Bedarf im Rat stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt beim Umweltbundesamt eine Registrierung nach dem neuen Einwegkunststofffondsgesetz zu beantragen.

Das Umweltbundesamt wird die Registrierung bestätigen und teilt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Registrierungsnummer mit. Für die Kostenerstattung müssen jährlich die Daten zu den erbrachten Leistungen im Bereich der Entsorgung und Reinigung von Einwegkunststoffprodukten aus dem vorangegangenen Jahr elektronisch übermittelt werden. Die Meldung muss bis zum 15. Mai des betreffenden Jahres erfolgen.

Die entsprechenden Erlöse sind im Haushaltsplan 2025 einzuplanen und sinnvollerweise für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen. 

Begründung: Die Einwegkunststoffabgabe soll ab dem 1. Januar 2024 von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte entrichtet werden und wird erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024 von diesen zu zahlen sein. Auch die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds sollen erstmals im Jahr 2025 auf Grundlage der 2024 erbrachten Leistungen an Kommunen ausgezahlt werden. Es ist daher erforderlich, dass sich die Stadt Rahden in einem ersten Schritt beim Umweltbundesamt registrieren lässt und in einem zweiten Schritt bis zum 15. Mai 2024 die von ihr erbrachten Leistungen beim Umweltbundesamt meldet.

Zu den Einwegkunststoffprodukten gehören beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher sowie To-Go- Lebensmittelbehälter. Diese Produkte aus Einwegkunststoff landen nicht nur in öffentlichen Abfallbehältern, sondern werden auch weggeworfen und sammeln sich an Straßenrändern, öffentlichen Grünanlagen und in der Natur.

Winrich Dodenhöft
Fraktionsvorsitzender

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