An den Bürgermeister der Stadt Rahden
Herrn Dr. Bert Honsel
Anfrage: Befahrung des Kirchplatzes
Sehr geehrter Herr Dr. Honsel,
Seit einiger Zeit kann man einen zunehmenden Verkehr von Paketzustellern über den Kirchplatz beobachten. Dabei wird der Kirchplatz von der Gerichtsstraße durch zwei Blumenkübel direkt neben den Stühlen und Tischen der Eisdiele angefahren, bis zu den Büros in der ehemaligen Gaststätte Altstadtstuben und wieder zurück. Mittlerweile wird dieser Weg auch schon von Privatfahrzeugen genutzt.
Unsere Frage lautet: Ist diese Befahrung des Kirchplatzes von der Stadt genehmigt worden? Wenn ja: Wie lautet die Begründung dafür?
Ist die Befahrung vom Eigentümer des Kirchplatzes, der Kirche, genehmigt worden?
Wenn ja: bedarf es dabei der Zustimmung der Stadt, da der Kirchplatz als allgemeiner Aufenthaltsplatz genutzt wird?
Wir halten das für eine schlechte, ja teilweise für eine gefährliche Entwicklung, gerade in den Ferienzeiten oder Sommerzeiten mit vielen spielenden Kindern, Senioren mit Rollatoren, Fußgänger und Radfahrern.
Dass die Paketzusteller immer unter Zeitdruck stehen und es deswegen immer eilig haben, ist ja hinlänglich bekannt, darf aber nicht dazu führen, dass Fußgänger gefährdet werden.
Nachdem die Kirche auf den Parkplatz vor dem Gemeindehaus verzichtet hat, sollte der Kirchplatz doch nur zu besonderen Anlässen, wie Hochzeiten, befahren werden, umso unverständlicher erscheint uns die jetzige Lösung.
Wir bitten um eine baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen
W. Dodenhöft